Recht
Joint Venture
Definition
Ein Joint Venture ist eine Partnerschaft zwischen zwei oder mehr Parteien für ein gemeinsames Immobilienprojekt. Risiken und Erträge werden geteilt.
Typische Konstellationen
- Entwickler + Kapitalpartner
- Lokaler Partner + internationaler Investor
- Family Office + institutioneller Investor
Wichtige Vertragspunkte
- Kapitaleinlagen und -abrufe
- Entscheidungskompetenzen
- Exit-Regelungen
- Gewinnverteilung