Finanzierung
Abschreibung (AfA)
Definition
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Immobilieninvestoren, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes steuerlich geltend zu machen.
AfA-Sätze für Immobilien
- Neubau (ab 2023): 3% linear über 33 Jahre
- Altbau (vor 1925): 2,5% linear über 40 Jahre
- Sonstige: 2% linear über 50 Jahre
Wichtig zu wissen
Nur das Gebäude ist abschreibbar, nicht das Grundstück. Der Grundstücksanteil muss daher vom Kaufpreis abgezogen werden.