Abschreibung (AfA)

Definition

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Immobilieninvestoren, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes steuerlich geltend zu machen.

AfA-Sätze für Immobilien

  • Neubau (ab 2023): 3% linear über 33 Jahre
  • Altbau (vor 1925): 2,5% linear über 40 Jahre
  • Sonstige: 2% linear über 50 Jahre

Wichtig zu wissen

Nur das Gebäude ist abschreibbar, nicht das Grundstück. Der Grundstücksanteil muss daher vom Kaufpreis abgezogen werden.

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